{"id":45,"date":"2016-07-14T14:35:04","date_gmt":"2016-07-14T12:35:04","guid":{"rendered":"http:\/\/mv-hilzingen.de\/?page_id=45"},"modified":"2016-07-14T18:11:09","modified_gmt":"2016-07-14T16:11:09","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mv-hilzingen.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: center;\">Die Satzung des Musikverein Hilzingen e.V.<\/h3>\n<p>\u00a71 NAME UND SITZ<\/p>\n<p>Der Name des Vereins lautet &#8222;Musikverein Hilzingen e.V.&#8220; mit dem Sitz in 78247 Hilzingen.<\/p>\n<p>\u00a72 ZWECK UND ZIELE<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch die Pflege und F\u00f6rderung der Blasmusik in der Gemeinde. Der Verein ist parteipolitisch, rassisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p>\u00a73 ERWERB UND BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT \/ EHRENMITGLIEDSCHAFT<\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven und Ehrenmitgliedern. Jugendliche Mitglieder haben erst ab dem 16. Lebensjahr Stimmrecht. Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden. In allen F\u00e4llen des Erwerbes der Mitgliedschaft ist die Schriftform nicht erforderlich. \u00fcber die Aufnahme in den Verein entscheidet letztlich die Vorstandschaft.<\/li>\n<li>Die aktiven Mitglieder sind zum regelm\u00e4\u00dfigen Probenbesuch und zur Teilnahme bei \u00f6ffentlichen Auftritten der Gesamtkapelle verpflichtet. Wenn ein aktives Mitglied anderweitig in Anspruch genommen wird, so wird eine rechtzeitige Entschuldigung zur Pflicht gemacht.<\/li>\n<li>Wer 25 Jahre aktiv dem Verein angeh\u00f6rt, wird zum Ehrenmitglied ernannt. Bemessungsgrundlage ist die aktive Mitgliedschaft vom Eintritt in die Jugend-, bzw. aktive Kapelle.<\/li>\n<li>Wer 40 Jahre passiv dem Verein angeh\u00f6rt, wird geehrtes Mitglied, nach 50-j\u00e4hriger Mitgliedschaft erfolgt die Ernennung zum Ehrenmitglied. Die Ernennung anderer Mitglieder zum Ehrenmitglied auf Grund besonderer Verdienste beschlie\u00dft die Vorstandschaft. Ehrenmitglieder sind von jeder Leistung befreit.<\/li>\n<li>Beim Austritt eines aktiven Mitgliedes hat dasselbe s\u00e4mtliches Vereinseigentum unbesch\u00e4digt und unaufgefordert dem Verein. zur\u00fcckzugeben. Bei selbstverschuldeter Besch\u00e4digung hat das Mitglied f\u00fcr die Instandsetzung aufzukommen. Der Austritt ist dem 1.Vorstand gegen\u00fcber mit Begr\u00fcndung zu erkl\u00e4ren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a74 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER<\/p>\n<ol>\n<li>Jedes Mitglied hat das Recht:\n<ol>\n<li>an den Mitgliederversammlungen sowie an deren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen,<\/li>\n<li>gem\u00e4\u00df \u00a7 5.3\/d der Satzung bei der Einberufung der Mitgliederversammlung mitzuwirken,<\/li>\n<li>die Einrichtungen des Vereins nach Ma\u00dfgabe der daf\u00fcr getroffenen Bestimmungen zu benutzen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat die Pflicht,\n<ol>\n<li>den Bestimmungen der Satzung und den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung sowie der Vorstandschaft nachzukommen,<\/li>\n<li>den von der Mietgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten, sofern es sich um ein passives Mitglied handelt. Aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder sind von dieser Regelung befreit.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a75 ORGANISATION, VERWALTUNG UND REPR\u00c4SENTATION<\/p>\n<p>Diese gliedert sich in:<\/p>\n<ol>\n<li>der Pr\u00e4sident<\/li>\n<li>die Vorstandschaft<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<p>zu 5.1 &#8211; der Pr\u00e4sident:<\/p>\n<ol>\n<li>Der Pr\u00e4sident hat die Aufgabe, den Verein zu repr\u00e4sentieren.<\/li>\n<li>Der Pr\u00e4sident wird mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Dem Pr\u00e4sidenten k\u00f6nnen durch Beschluss der Vorstandschaft gesch\u00e4fts\u00c2\u00adf\u00fchrende Aufgaben \u00fcbertragen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>zu 5.2 &#8211; die Vorstandschaft:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Vorstandschaft wird mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederver\u00c2\u00adsammlung gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Die Verwaltung erfolgt durch die Vorstandschaft<\/li>\n<li>Die Vorstandschaft besteht aus:\n<ul>\n<li>Pr\u00e4sident<\/li>\n<li>1. Vorstand<\/li>\n<li>2. Vorstand<\/li>\n<li>Dirigenten<\/li>\n<li>Kassier<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>Zeugwart<\/li>\n<li>2 Beisitzer der aktiven Mitglieder<\/li>\n<li>2 Beisitzer der passiven Mitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB ist der 1. und 2.Vorstand. Es besteht Alleinvertretungsbefugnis.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Zu den Vorstandssitzungen kann ein von der Jugendkapelle gew\u00e4hlter Jugendvertreter eingeladen werden. Er vertritt in beratender Funktion die besonderen Interessen der Jugendkapelle.<\/li>\n<li>Die Vorst\u00e4nde f\u00fchren die Gesch\u00e4fte des Vereins unter Beachtung der Gesetze und der Satzung nach Ma\u00dfgabe, der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Fall der l\u00e4ngeren Verhinderung oder des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes hat die Vorstandschaft f\u00fcr die Stellvertretung zu sorgen.<\/li>\n<li>Die Mitglieder der Vorstandschaft k\u00f6nnen einzeln oder im Gesamten jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung von ihren \u00e4mtern enthoben werden.<\/li>\n<li>K\u00fcndigt ein Vorstandschaftsmitglied sein Amt vor Ablauf der Amtsdauer, muss die K\u00fcndigung so rechtzeitig erfolgen, dass der Verein f\u00fcr die Versorgung seiner Gesch\u00e4fte anderweitig Vorsorge treffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund f\u00fcr die vorzeitige K\u00fcndigung vorliegt.<\/li>\n<li>Die Vorstandschaft ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte ihrer Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. Sie fasst die Beschl\u00fcsse durch Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/li>\n<li>\u00fcber die Beschl\u00fcsse der Vorstandschaft wird Protokoll gef\u00fchrt. Das Protokoll ist vom Schriftf\u00fchrer und einem der Vorst\u00e4nde zu unterzeichnen.<\/li>\n<li>Die Vorstandschaft wird auf 2 Jahre gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Der Dirigent ist Kraft seines Amtes Mitglied der Vorstandschaft. Der Dirigent ist im Einvernehmen mit der Vorstandschaft f\u00fcr die musikalischen Belange zust\u00e4ndig.<\/li>\n<li>Bei Verpflichtung der aktiven Kapelle k\u00f6nnen die Musiker an Entscheidungen beteiligt werden.<\/li>\n<li>Wenn die H\u00e4lfte der Vorstandschaft mit Angabe der Begr\u00fcndung eine au\u00dferordentliche Sitzung der Vorstandschaft fordert, so ist der 1.Vorstand, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, verpflichtet, dieselbe innerhalb 14 Tagen einzuberufen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>zu 5.3 &#8211; die Mitgliederversammlung<\/p>\n<ol>\n<li>Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten des Vereins werden von ihnen in der Mitgliederversammlung ausge\u00fcbt.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird durch die Vorstandschaft einberufen. Die Einladung erfolgt durch das Mitteilungsblatt der Gemeinde Hilzingen, bzw. der Tageszeitung &#8222;S\u00fcdkurier&#8220; unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche.<\/li>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung hat innerhalb der ersten drei Monate nach Ablauf eines Gesch\u00e4ftsjahres stattzufinden<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen jederzeit nach Bedarf einberufen werden. Die Vorstandschaft ist zur unverz\u00fcglichen Einberufung verpflichtet, wenn wenigstens der 5. Teil der Mitglieder in einer von ihnen unterzeichneten Eingabe unter Anf\u00fchrung der Gr\u00fcnde diese beantragt.<\/li>\n<li>Die Tagesordnung wird von der Vorstandschaft festgesetzt.<\/li>\n<li>Den Vorsitz der Mitgliederversammlung&#8216; f\u00fchrt der Pr\u00e4sident oder der Vorstand.<\/li>\n<li>Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen durch Handzeichen. Wenn mindestens 2 Mitglieder es verlangen, muss die Abstimmung durch Stimmzettel erfolgen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt; bei Wahlen entscheidet dann das durch den Pr\u00e4sidenten gezogene Los.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder, soweit nicht die Satzung eine gr\u00f6\u00dfere Mehrheit vorschreibt.<\/li>\n<li>\u00fcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung wird Protokoll gef\u00fchrt. Das Protokoll ist vom Schriftf\u00fchrer und einem der Vorst\u00e4nde zu unterzeichnen.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat das Recht, an die Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu stellen.<\/li>\n<li>\u00fcber folgende Angelegenheiten kann nur mit einer Mehrheit von 3\/4 der erschienen Mitglieder g\u00fcltig beschlossen werden:\n<ul>\n<li>Die \u00e4nderung der Satzung<\/li>\n<li>Die \u00e4nderung des Gegenstandes des Vereines<\/li>\n<li>Die Verschmelzung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a76 DAS RECHNUNGSWESEN<\/p>\n<ol>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<li>Ein Bericht \u00fcber die Kassenf\u00fchrung und die Rechnungspr\u00fcfung ist bei der ordentlichen Mitgliederversammlung zu erstatten.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>entf\u00e4llt<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a76A VERG\u00dcTUNGEN F\u00dcR DIE VEREINST\u00c4TIGKEIT<\/p>\n<ol>\n<li>Die Vereins\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich durchgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der finanziellen M\u00f6glichkeiten entgeltlich gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a73 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Abs. 6a.2 trifft die Vorstandschaft. Die wichtigsten Vereinbarungen mit dem Ehrenamtlichen werden vertraglich geregelt, das gilt insbesondere f\u00fcr den Nachweis der geleisteten T\u00e4tigkeit.<\/li>\n<li>Im \u00fcbrigen haben die Mitglieder des Vereins einen Aufwendungs-Ersatzanspruch nach \u00a7670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Dazu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto- und Telefonauslagen.<\/li>\n<li>Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a77 RUHEN UND AUFL\u00d6SEN DES VEREINS<\/p>\n<ol>\n<li>Treten im Laufe der Zeit un\u00fcberbr\u00fcckbare Schwierigkeiten auf, so dass die Vereinsarbeit vor\u00fcbergehend nicht weitergef\u00fchrt werden kann, kann durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss der Vorstandschaft der Verein zum Ruhen gebracht werden. Das Ruhen entspricht in keinem Falle einer Aufl\u00f6sung.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins, an die Gemeinde Hilzingen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<li>Der Verein kann durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Dies gilt nicht, solange noch 7 oder mehr aktive Musiker zur Fortf\u00fchrung entschlossen sind, die aber auch eine Vorstandschaft bilden m\u00fcssen.<\/li>\n<\/ol>\n<dl>\n<dt><\/dt>\n<\/dl>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung des Musikverein Hilzingen e.V. \u00a71 NAME UND SITZ Der Name des Vereins lautet &#8222;Musikverein Hilzingen e.V.&#8220; mit dem Sitz in 78247 Hilzingen. \u00a72 ZWECK UND ZIELE Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. 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